Rechtslage bei Coverversionen

simon

04.03.2004 - 20:37

hätt da ma ne frage: und zwar wer verdient eigentlich das geld an coverversionen bzw. muss die erlaubnis zum covern geben?

fernando

04.03.2004 - 20:44

die GEMA

simon

04.03.2004 - 20:51

???
meines wissens nach treibt die GEMA doch nur das Geld für die musiker ein! kann doch schlecht sein das die GEMA die Erlaubnis für ne coverversion geben muss...

Demon Cleaner

04.03.2004 - 20:52

Ähm... und wie sind die Preluders an "Losing My Religion" herangekommen? Eines Tages sitze ich mal in der GEMA, dann werden da andere Töne gepfiffen... :-)

feLix

04.03.2004 - 20:55

ich denke mal, dass das mit der gema nichts zu tun hat. ist meines wissens nach auch von land zu land unterschiedlich. bei "losing my religion" weiß ich, dass das einverständnis r.e.m.s nicht nötig war. genaueres ist mir da aber auch nicht bekannt.

simon

04.03.2004 - 20:56

das heißt REM konnten nicht verhindern das ihr song gecovert wurde???

feLix

04.03.2004 - 20:57

meines wissens nach ja.

fernando

04.03.2004 - 20:59

ich meinte das anders. wenn jetzt eine coverband aufm dorffest (wie ich mit meiner band zB *g*) coversongs zum besten gibt, dann muss dafür eine GEMAgebühr bezahlt werden. diese wird vom anstalter übernommen und die band bekommt davon garnichts mit. die spielen was sie wollen. da gibts anscheinend sowas wie ne pauschalregelung.

was das covern, z.B. der vorglüherinnen betrifft, so können die soweit ich weiss machen was sie wollen. REM wusste ja noch nicht mal von der coverversion bis sie in einem interview darauf angesprochen wurden. es könnte allerdings sein, dass die plattenfirma ein ok geben muss.

fernando

04.03.2004 - 21:00

anstalter -> VERanstalter :D

Demon Cleaner

04.03.2004 - 21:01

Und glaub mir, sie HÄTTEN es verhindert.

Naja, eigentlich müsste das Ganze viel lockerer ablaufen, angesichts der zahlreichen Coverbands. Die zahlen ja auch der GEMA nix (AFAIK).

runner

05.03.2004 - 11:03

Für Coverversionen braucht man kein Einverständnis der Original-Künstler zu holen, solange man den Text nicht verändert.
Diese bekommen dann auch einen gewissen Prozentsatz der Einnahmen.

Guzica

05.03.2004 - 12:56

Die GEMA wacht darüber, daß die zu zahlende Kohle auch tatsächlich überwiesen wird. D.h. wenn Du mit Deiner Band bei einem Auftritt "Yesterday" spielst, mußt Du es bei der GEMA anmelden und einen Betrag zahlen, der sich nach der Größe der Veranstaltung und Eurem Bekanntheitsgrad richtet.

Um Erlaubnis für eine mechanische Verfielfältigung (also ne CD, ne Single) mußt Du beim jeweiligen Verlag fragen. Steht normalerweise immer auf der CD drauf. Der Verlag schreibt auch Künstler an, die Songs brauchen, aber keine haben, und sorgt so für deren Verbreitung. Dafür kassiert er 40 % der GEMA, was hoch erscheint, aber eben üblich ist.
Du mußt aber keinen Verlag haben, um Deine Songs bei der GEMA anzumelden, und Du mußt auch kein GEMA-Mitglied sein, damit Deine Songs geschützt sind, denn das sind sie nach Gesetz. Aber ohne eine "Aufsicht" wie die GEMA kriegst Du eben nicht mit, wo wer Deine Songs spielt und an denen verdienst, also lohnen sich die 80 € jährlich. Und wenn Deine Band am Anfang steht, lohnen sich auch die 40 % für einen Verlag, der Kontakte zu Plattenfirmen und Radiostationen hat, an die er Deine Songs bringt.

Gruß,

Guzica

alexi lalas

05.03.2004 - 13:09

das heisst, wenn ich mit meiner band einen song live covern würde, dann müsste ich bereits zahlen? ups.

Sassenmann

05.03.2004 - 13:46

Im Vertrag sollte geregelt sein, wer für die GEMA-ABrechnung verantwortlich ist, meistens (ich habe nie was anderes erlebt) der Veranstalter, also z.B. Kneipenbesitzer oder Jugendzentren etc. Wichtig finde ich, dass eine konkrete Titelliste eingereicht wird, da nur so auch die betroffenen Bands einen gerechten Teil abbekommen. Ansonsten bekommen die (IMHO) außerordentlichen Mitgliedert (Ralph Siegel und Konsorten) einen überdurchschnittlich hohen Anteil. Also, Kinners: Immer auf eine Titelliste bestehen, damit das Geld auch wirklich an Funny van Dannen geht, und nicht an Bohlen.

Raventhird

05.03.2004 - 17:08

Für Coverversionen braucht man kein Einverständnis der Original-Künstler zu holen, solange man den Text nicht verändert.
Diese bekommen dann auch einen gewissen Prozentsatz der Einnahmen.


Exakt.

Guzica

05.03.2004 - 17:24

alexi:
kommt darauf an, wo. Ein kleiner Kneipenauftritt vor 50 Leuten ist für die GEMA der Mühe nicht wert. Dafür zahlen Kneipenbesitzer - soweit ich weiß - Pauschalbeträge.

Moonlight Shadow

06.03.2004 - 00:35

>>Für Coverversionen braucht man kein >>Einverständnis der Original-Künstler zu holen, >>solange man den Text nicht verändert.

Ich glaube, das gilt nur für Aufnahmen, aber nicht für Liveauftritte.

Reamonn haben "Come Together" von den Beatles mit komplett neuem Text gecovert. Den haben sie live auch gesungen, aber auf der CD (war ein Bonustrack für eine Single) mussten sie den Originaltext verwenden, weil sie keine Erlaubnis bekommen haben, den neuen text zu verwenden.

Andi

Patte

06.03.2004 - 13:48

Vyvienne Long von den famosen "Damien Rices" (*g*) hat gestern auch "Come together" gespielt/gesungen. Sehr geil.

vilfer

06.03.2004 - 13:51

und wie wars...damien?

Raventhird

06.03.2004 - 14:41

Ich glaube, das gilt nur für Aufnahmen, aber nicht für Liveauftritte.

Wie sollte das auch kontrolliert werden *g* ? Willst du nen GEMA-Spitzel zu jedem Schützenfest schicken, der die Originaltexte aller Songs mithat, die möglicherweise gecovert werden könnten und dann den Song erkennt und mitliest, ob der Text auch so stimmt *lol* ? Wenn Reamon ne Live-DVD von dem Konzert ruasbringen hätten wollen, wäre der Track imho mit Sicherheit nicht durchgegangen, auch wenn er live ist...

TuxPenguin

26.09.2005 - 19:02

...Der Thread ist zwar schon etwas älter, für Leute, die hier wie ich aber noch per Suchmaschine landen noch ein Hinweis aus eigener Erfahrung (keine Ahnung, ob das rechtlich alles so stimmt; aber so hab ich es erlebt):

Also, wenn man Stücke covert und live spielt, gilt bis zu einer bestimmten Größenordnung und Bekanntheitsgrad ein GEMA Pauschalbetrag, den aber grundsätzlich der Veranstalter zu entrichten hat; d.h. dass i.d.R. die Dorfcombo garnix damit zu tun hat. Genauer gesagt hat das auch nix mit der Band an sich zu tun, sondern allein mit der Tatsache, dass überhaupt Verlags-Musik präsentiert wird - der Veranstalter müsste auch zahlen, wenn er den kram von CD dudeln würde (wahrscheinlich unter einer anderen GEMA-Kategorie).

Bei der Veröffentlichung *ohne* Bildmaterial (also CD) gibt es bei den Verlagen Pauschalpreise, die sich nach Auflage und Bekanntheitsgrad der Band richten (ab ca. 50 EUR pro Song bei Kleinauflagen).

Sobald man Bildmaterial dazunimmt (es reicht ein Mittschnitt mit dem Camcorder) muss man jedes Stück einzeln mit dem Verlag, der die Rechte daran hat abklären - die Rechte bekommt man nicht immer, d.h. man hat unter Umständen den Aufwand einen Auftritt mit mehreren Kameras aufzuzeichnen umsonst gemacht. Viele Künstler verbieten lt. Verlagsauskunft grundsätzlich die Verbreitung von solchen "Videos" (Grönemeyer, Robbi Williams) - allerdings sind mir von genau diesen Künstlern gecoverte DVD-Tracks anderer (berühmter) Bands bekannt. Das hängt warscheinlich mit dem Umstand zusammen, dass z.B. Grönemeyer seit (??) einen eigenen Verlag hat, alte stücke aber bei unterschiedlichen Verlagen liegen (die Verlage schachern übrigens ständig die Rechte an ihren Stücken hin und her, wie auf dem Aktienmarkt.).

Außerdem gibt es unter den Verlagen bestimmt Deals (ihr dürft die No Angles mit unseren Stücken rausbringen, dafür bekommen wir alle Rechte vom Daniel Knödelbock ;) ).

Viele Verlage entscheiden individuell und wollen teilweise das Material vorher sehen (O-Ton bei der Verhandlung um ein Grönemeyer-Track: "Hr. Grönemeyer will grundsätzlich das Material erstmal persönlich sehen....aber er hat noch nie zugestimmt!") - wie gesagt gibt es ja bspw. die mehr schlechten als rechten Coverversionen von

Die Preise für solche Rechte (für absolute Kleinauflagen!) variieren zwischen 50 und 800 Euro! Das gilt auch nur für einen begrenzten Zeitraum, d.h. man ist damit nur berechtigt innerhalb einer kurzen Frist eine begrenzte Anzahl von Exemplaren herauszugeben. Wenn da die Unkosten reinbekommen will, muss man schon DVD-Preise ansetzen, die über denen der Stars liegen! ...Oder man schert sich nicht um die Rechte und läuft Gefahr, das die eifersüchtige Dorfcombo vom Nachbardorf einen anschwärzt.... obowhl man mal ausrechnen müsste, ob die im Nachhinein gerichtlich verhandelten "Entschädigungen" an die Verlage nicht kleiner ausfallen würden als die eingekauften Rechte ;)

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