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Reichsbürger

User Beitrag
"Reichsbürger" bei der Polizei
22.10.2016 - 13:04 Uhr
Der Angriff eines Mannes auf Polizeibeamte in Georgensgmünd rückt die "Reichsbürger" in den öffentlichen Fokus. Nun stellt sich heraus: Einige von ihnen gehören sogar zur bayerischen Polizei. Die Behörden ziehen erste Konsequenzen.

http://www.br.de/nachrichten/reichsbuerger-polizei-bayern-100.html
Naja
22.10.2016 - 13:16 Uhr
Jetzt wird wieder von einem amoklaufenden #Einzelfall auf alle "Reichsbürger" geschlossen. So wie auch damals gegen 'Killerspiele' gehetzt wurde in den Medien.

Sowas ist natürlich okay, aber wenn die AfD und Pegida aufgrund von ein paar 1000 #Einzelfällen gegen alle 'refugees' wettert, ist der Teufel los.
PT-Erklärbär
22.10.2016 - 13:24 Uhr
Jetzt wird wieder von einem amoklaufenden #Einzelfall auf alle "Reichsbürger" geschlossen. So wie auch damals gegen 'Killerspiele' gehetzt wurde in den Medien.

Apples and oranges. Die Reichsbürger eint im Kern, dass sie unseren Rechtsstaat ablehnen. Bei einer inhomogenen (nicht mal politischen) Gruppe wie Flüchtlingen kann man den Vergleich eben nicht ziehen.
Dass nun schon zwei Reichsbürger mit Waffengewalt auffallen sollte die Behörden zumindest insoweit alarmieren, dass die Leute eben nicht nur spinnerte Querulanten sein müssen, wie man zuvor offensichtlich annahm.
"Reichsbürger" in Uniform"
22.10.2016 - 13:27 Uhr
Reichsbürger" im Polizeidienst

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/reichsbuerger-wo-staatsleugner-als-polizisten-arbeiten-a-1117747.html

Lichtgestalt

User

Postings: 6191

Registriert seit 02.07.2013

22.10.2016 - 13:40 Uhr
fakt ist auch, dass die deutschen bis heute keine legitime verfassung für ihre brd haben. das grundgesetz ist es jedenfalls nicht.

Ist zwar Quatsch, aber selbst wenn dem so wäre: Und?
Großbritannien, Neuseeland und Israel haben bis heute keine schriftliche Verfassung.
Wirf hirn vom himmel
22.10.2016 - 15:32 Uhr
Es gab keinen richterlichen Beschluss für die Stürmung durch die angeblich von der Polizei angeforderte SEK.

Den brauchte es auch nicht. Die Abholung war ein ganz normaler Verwaltungsakt seiner nun illegalen Waffen. Dass er das Feuer eröffnet hatte erlaubte die Stürmung des Hauses.

Alles korrekt
22.10.2016 - 16:21 Uhr
Es gab keinen richterlichen Beschluss für die Stürmung durch die angeblich von der Polizei angeforderte SEK.

Exakt. Und damit steht und fällt alles.

Und selbst wenn der Beschluss vorgelegen hätte, hätte nur eine rechtsgültige Unterschrift des Richters (koane Paraphe o.ä. Kinderkram, kein "Im Auftrag" eines Wasserträgers etc.) dieses Dokument rechtskräftig werden lassen. Auch ein Lichtgestalt sollte so intelligent sein, um das zu begreifen.
dfq
22.10.2016 - 16:23 Uhr
Exakt. Und damit steht und fällt alles.

Gefahr im Verzug. Oder soll man warten, bis der irre alle Beamten seelenruhig erschossen hat?
Alles korrekt
22.10.2016 - 16:24 Uhr
*sich versteck und Ohren zuhalt*
Vergewaltigungsakt
22.10.2016 - 16:26 Uhr
Den brauchte es auch nicht. Die Abholung war ein ganz normaler Verwaltungsakt seiner nun illegalen Waffen.

Auch ein Verwaltungsakt bedarf einer rechtsgültigen Unterschrift. Es braucht verantwortliche Personen, die man im Zweifelsfall für die Abnahme der Waffen belangen kann.

Wenn auf dem Schriftstück eines Verwaltungsaktes in der untersten Zeile steht "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig!", berufen sich die "Beamten" auf das Verwaltungsverfahrensgesetz § 37 Abs 5, im folgendem VwVfG genannt. Hier wird eine rechtliche Täuschung begangen.

VwVfG § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.

(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

Denn kein einziger "Beamter" kann einen Amtsausweis vorlegen, selbst wenn du eine Unterschrift direkt von der Person verlangst, bekommst du niemals eine Unterschrift nach BGB §126 (1).
Die "Beamten" besitzen meistens Dienstausweise, ohne gültige Unterschrift.
Ohne rechtsgültige Legitimation der Beamten gibt es keine Hoheitsrechte und damit gibt es kein Amt und keine Behörde, deswegen benennt man alle Ämter nach und nach um. Aus Gerichten werden Justizcenter, aus Arbeitsämtern sind längst schon Jobcenter und Arbeitsagenturen mit Kunden geworden. Aus den Einwohnermeldeämtern sind schon Einwohnermeldecenter oder Einwohnermeldewesen geworden.
Die Papiere haben immer Geschäftsnummern und Geschäftsführer. Diese handeln komplett nach Privatrecht, dem HGB (Handelsgesetzbuch).
Gefahr im Anzug
22.10.2016 - 16:27 Uhr
Gefahr im Verzug. Oder soll man warten, bis der irre alle Beamten seelenruhig erschossen hat?

Mit der Begründung dürfte man ja auch die PT-Mods "weglöschen", nur weil diese die Möglichkeit des Löschbuttons besitzen!
nööö
22.10.2016 - 16:30 Uhr
Gefahr im Verzug. Oder soll man warten, bis der irre alle Beamten seelenruhig erschossen hat?

Die Beamten dürfen nicht einfach seelenruhig in sein Haus spazieren und ihn entwaffnen. Es bedarf für sowas immer einer gültigen Rechtsgrundlage. Wenn sie es doch tun, treffen sie auf den legitimen Widerstand eines Bürgers mit Rechten. Es ist die Pflicht der Beamten hier keine Rechtswillkür walten zu lassen und Rechtsbrüche zu begehen bzw. mitzutragen!
Jungsteinzeitler
22.10.2016 - 16:30 Uhr
Mit der Begründung dürfte man ja auch die PT-Mods "weglöschen", nur weil diese die Möglichkeit des Löschbuttons besitzen!

Falsch. Im Pt-Forum gilt noch die Rechtsordnung der Neolithisierung. Da die Mods die besseren Werkzeuge (Vgl. Faustkeile) besitzen, haben sie stets Recht. Du kannst deine Stellung in der Gemeinschaft verbessern, indem du bessere Beiträge zum Forum ablieferst.
der war gut
22.10.2016 - 16:32 Uhr
Die Beamten dürfen nicht einfach seelenruhig in sein Haus spazieren und ihn entwaffnen. Es bedarf für sowas immer einer gültigen Rechtsgrundlage. Wenn sie es doch tun, treffen sie auf den legitimen Widerstand eines Bürgers mit Rechten. Es ist die Pflicht der Beamten hier keine Rechtswillkür walten zu lassen und Rechtsbrüche zu begehen bzw. mitzutragen!

lol! end of discussion.
Wortmarke Polizei
22.10.2016 - 16:32 Uhr
Fällt unter das Handelsrecht, innerhalb der BRD GmbH.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE

:)
Lustig
22.10.2016 - 16:34 Uhr
Der Inhaber der Wortmarke Polizei ist der Freistaat Bayern. Patent. lol
der war gut
22.10.2016 - 16:35 Uhr
ich rechtfertige auch den bürgerfeindlichen patriot act und homeland security der amis...
@Reichstr.oll
22.10.2016 - 16:36 Uhr
Dass du jetzt bevorzugt diesen Blödsinn postest, finde ich viel witziger als deine sonstige Hetze!

nörtz

User und News-Scout

Postings: 15045

Registriert seit 13.06.2013

22.10.2016 - 16:39 Uhr
Wird hier gerade ernsthaft ein Mörder verteidigt oder den Beamten irgendeine Schuld daran zugesprochen?
Fürstbischof von Gurk
22.10.2016 - 16:49 Uhr
Nein, Nörtzi. Es wird lediglich geltendes Recht verteidigt, das gerade in diesem speziellen Fall vollkommen ignoriert wurde.
Pyrym f. G.
22.10.2016 - 17:01 Uhr
In was für einem manipuliertem Land leben wir eigentlich, wo Invasoren verteidigt werden,

aber der sein ganzes Leben noch vor sich habender deutscher Junge, der von dem imaginären Südländer mitten in Hamburg abgestochen wurde, ist einigen sogenannten Deutschen völlig egal.
Law and order
22.10.2016 - 17:01 Uhr
Wird hier gerade ernsthaft ein Mörder verteidigt oder den Beamten irgendeine Schuld daran zugesprochen?

Bist du ernsthaft ein Feind unseres Rechtsstaates?
renate k.
22.10.2016 - 17:03 Uhr
weiß denn jemand, warum man seine deutsche staatsangehörigkeit nach rustag 1913 bei der ausländerbehörde(!) beantragen muss? fragen!!!!
PT-Erklärbär
22.10.2016 - 17:05 Uhr
Nein, Nörtzi. Es wird lediglich geltendes Recht verteidigt, das gerade in diesem speziellen Fall vollkommen ignoriert wurde.

Geltendes Recht nach der Rechtsauffassung von Youtubeexperten. Versteht sich.

Dir fällt auf, dass du damit weniger provozierst, als dass du für kognitiv eingeschränkt gehalten wirst, oder?

Gomes21

Postings: 5233

Registriert seit 20.06.2013

22.10.2016 - 17:05 Uhr
@nörtz
die meisten sind wahrscheinlich nur dumme Trolle. Internet Syndrom. Macht es aber nicht besser.
Alle Menschen...
22.10.2016 - 17:05 Uhr
@Renate: Weil man staatenlos ist, wenn man nur den Personalausweis oder Reisepass besitzt. Erst der Gelbe Schein (Staatsangehörigkeitsausweis) macht aus einer juristischen Person (die nach läppischem Handelsrecht abgefertigt wird) wieder eine natürliche Person (Mensch).



Get it while you can
22.10.2016 - 17:06 Uhr
Holt euch den Gelben Schein.
1984
22.10.2016 - 17:08 Uhr
Plötzlich erzählen uns die Bekloppten, dass der Rechtsstaat Unrecht sei (und BRD gmbh und so) und dass Faschisten in der AfD die wahren Demokraten. Kannste dir nicht ausdenken, Herr Orwell.
Fürstbischof von Gurk
22.10.2016 - 17:13 Uhr
@1984:
Tja, das ist Doppeldenk in seiner reinsten Form. Wenn nicht sogar von den Herrschenden perfektioniert. Denn auch die AfD ist nur ein Hirngespinst dieser. Genau wie Trump in den fernen VSA.

Bonzo

Postings: 3158

Registriert seit 13.06.2013

22.10.2016 - 17:14 Uhr
Thread bisher 7/10.
ernst gemeinte Fragen
22.10.2016 - 17:15 Uhr
Welcher der derzeit 30 Rei.chskanzler ist denn der legitime?

Bonzo

Postings: 3158

Registriert seit 13.06.2013

22.10.2016 - 17:32 Uhr
Das wird nach Seerecht in einem Messerkampf auf internationalen Gewässern ausgehängt.

Bonzo

Postings: 3158

Registriert seit 13.06.2013

22.10.2016 - 17:33 Uhr
*ausgekämpft
Nice
22.10.2016 - 17:35 Uhr
Reichsbürger ruft bei Domian an:

https://www.youtube.com/watch?v=5OwaqNpyPwc
Angelsachse
22.10.2016 - 17:39 Uhr
Petry heil! Hab heute beim Drive-Inn einen Reichs-Burger bestellt. Bekommen habe ich ein Stück Scheiße zwischen zwei Weißbrotlappen.
Reichsbürger ruft bei Domian an
22.10.2016 - 17:40 Uhr
Das ist ja wie PT zum Nachhören.
@noertz
22.10.2016 - 17:47 Uhr
noertz, der Beamtenversteher!!! ich lach mich weg..
roflcopter
22.10.2016 - 17:50 Uhr
https://www.youtube.com/watch?v=5OwaqNpyPwc

War ja klar, dass der Reichsbürgertyp ein Ossi ist.
LOL
22.10.2016 - 17:54 Uhr
Thread bisher 7/10.

Sehe ich ähnlich Durch das Auftauchen von Premium-User Tim., der die Diskussion hier in eine ganz ungeahnte Richtung lenken könnte, würde das ganze aber noch gewinnen.
Seebär
22.10.2016 - 17:58 Uhr
Das wird nach Seerecht in einem Messerkampf auf internationalen Gewässern ausgehängt.

Gut, dass du die "See" gerade ansprichst...dazu fällt mir was ein. Nämlich, dass man im Grunde genommen nicht mal mehr Bußgelder zahlen müsste.

Das OWiG ist in der BRvD nur gültig auf Schiffen und Flugzeugen mit "Hoheitskennzeichen" der Bundesrepublik Deutschland:

§ 5 OWiG:

"Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das
Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu
führen."

http://dejure.org/gesetze/OWiG

Und da es in der BRvD formaljuristisch keine "Straßen" mehr gibt, dürften nicht nur das OWiG, sondern auch noch eine Reihe anderer "Gesetze" nichtig bzw. ohne Konsequenzen für die Menschen sein.
tatsachen
22.10.2016 - 18:02 Uhr
War ja klar, dass der Reichsbürgertyp ein Ossi ist.

ossis denken tendenziell kritischer und sind weniger staatsgläubig als wessis. nicht alle, aber eine beachtliche menge.
Käptn Igel
22.10.2016 - 18:04 Uhr
Das OWiG ist in der BRvD nur gültig auf Schiffen und Flugzeugen mit "Hoheitskennzeichen" der Bundesrepublik Deutschland:

Was du dabei nicht bedenkst, ist, dass jedes Haus auch gleichzeitig den Status eines Schiffes besitzt und die Kanalisation den Status von Wasserwegen auf die Trottoire übertragbar macht. Dadurch ist auch nicht der Führerschein massgeblich, sondern das Schiffahrtspatent wird für viele Fortbewegungsmittel wie schon Fahrräder benötigt. Daher kann man die derzeitigen Führerscheine eigentlich auch als Spielgeld betrachten.

Bonzo

Postings: 3158

Registriert seit 13.06.2013

22.10.2016 - 18:06 Uhr
@Seebär

Sehr gut, daran musst du weiterarbeiten. Eventuell kann man das vor dem Sicherheitsrat gegen CIA Agent Merkel verwenden.
Bananenfan
22.10.2016 - 18:06 Uhr
ossis denken tendenziell kritischer und sind weniger staatsgläubig als wessis. nicht alle, aber eine beachtliche menge.

Und Frauen im Osten haben auch die Haare so schön bunt!

nörtz

User und News-Scout

Postings: 15045

Registriert seit 13.06.2013

22.10.2016 - 18:07 Uhr
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7.0

Alle Behauptungen der Reichsbürger auf 411 Seiten widerlegt.
pah
22.10.2016 - 18:09 Uhr
ossis denken tendenziell kritischer und sind weniger staatsgläubig als wessis. nicht alle, aber eine beachtliche menge.

pdfs sind nach dem 3. Staatsvertrag von Wien (KuK AG) illegal und werden mit halbvollem Bierseidel bestraft. Nice try!
@Seebär
22.10.2016 - 18:15 Uhr
die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden,

Bitte nicht nur Halbsätze lesen: der räumliche Geltungsbereich ist - Überraschung - das Gebiet der BRD.
@nörtz
22.10.2016 - 19:48 Uhr
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7.0

Alle Behauptungen der Reichsbürger auf 411 Seiten widerlegt.


Falsch! "Sonnenstaatland" ist eine Desinformationsseite. Vermutlich sogar vom "Verfassungsschutz" (warum heißt die eigentlich nicht Grundgesetzschutz?).

Dazu findet man in diesem Sammelsoriums-Blog pöser Internetseiten, keine Darstellungen zu eigenen erarbeiteten Themen, sondern nur nachgeplapperte Zitate aus Funk, Presse und TV. Mit einer Portion mehr professionalität hätten wir denken können der Verfassungsschutz persönlich stecke dahinter, dazumal dieser Blog sein zu Hause in der Berliner Lennestraße hat. Aber so haben wir natürlich erkannt dass es sich nur um verwirrte Kunst-Studenten handeln kann...
Mit Wort-Akrobatik und geschichtlichem Fehlwissen versucht dieser Blog das herrschende System vor dem Verfall zu schützen indem sie permanent in doppelmoralischer Form versuchen einen Konsens zu finden.


Hallo
22.10.2016 - 19:56 Uhr
Impressum der Sonnenstaatland-Seite:

https://www.sonnenstaatland.com/impressum/

Tel./Fax: 030-23320773354
E-Mail: hallo@sonnenstaatland.com
Kontaktformular
Lennéstraße, 10785 Berlin


Alles klar...:D Kein Name, kein Verantwortlicher, keine Straßennummer...nörtz, du willst uns doch mit deiner Trollseite einen Bären aufbinden, oder?!
Umbürgerer
22.10.2016 - 19:57 Uhr
*umbürger*

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