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Leibliche Väter haben laut dem Europäische Menschenrechtsgerichtshof nur eingeschränkte Rechte

User Beitrag
Trrrue
22.03.2012 - 12:46 Uhr
Da mich viele fragen, wie ich dazu gekommen bin belanglose Reviews für eine No-Name Seite im World Wide Web hinzurotzen, hier eine Anleitung dazu, wie ihr so "erfolgreich" wie euer ßven werdet.

Anleitung: Wie schreibe ich einen Verriss.
Vorraussetzung dafür ist erstmal, dass es wie mit mir einen Reviwer gibt, der wirklich nicht mal ansatzweise Ahnung hat, was er grade schreibt und hört. Wer nicht, wie ich mit einer angeborenen Hirnschwäche geboren ist, empfehle ich eine Kommissurotomie. Damit klappt's bestimmt! :)

Was ihr sonst noch benötigt:
- viel Zeit (am besten arbeitslos sein. Mit ner Pulle Bier am Mittwoch Morgen schreibt sichs einfach besser)
- einen Stock (ca. 80cm lang, muss vor dem Review rektal eingeführt werden. Nur so ist garantiert, dass ich mit einem permanenten borniertem Gefühl schreiben kann und alles und jeden Schlecht finde)
- Musik CD (völlig egal was, ist ja nicht so, dass man Kriterien hätte nach denen man beurteilt ;) )

Alles dabei? Na, dann kann es ja eigentlich schon losgehn! Legt die Platte in den CD-Player oder schmeisst die Playlist am PC ein. Die meisten hier laden die Musik eh runter. Ist ja auch egal!
Dabei ist zu beachten, dass ihr vorher ein Genre gewählt habt, von dem ihr nicht mal wisst, wie man es buchstabiert (sofern ihr dazu überhaupt in der Lage seid. Ich kann es nicht *DERP*)
Ich würde empfehlen, man nimmt sich immer das Komplementär-Genre. Hört man Blümchen, reviewt man Eskimo Callboy. Hört man Metallica, reviewt man Bushido. So ist's eifacher seinen Menschenhass auf die Musik zu übertragen.

Wenn ihr dann endlich mal den "Play-Button" gefunden habt, achtet ja darauf, dass ihr keinen Song mehr als einmal, und schon gar nicht zuende hört. Schließlich steht eure Meinung eh schon vorher fest.

15 min vorbei und ihr seid immer noch dabei, die Platte zu hören? Ab nach Ebay damit! Jetzt wird auf die Tasten gehauen!

Bier alle? Einfach was hochprozentiges nehmen.Dann schreibt sich der Verriss von ganz alleine. Versucht auf jeden Fall so zu tun, als wüsstet ihr worüber ihr schreibt. Natürlich stimmt das nicht, aber die andern machen das auch nicht anders! ;)

Im Review selbst, sollte es so wenig wie möglich, um die Band und Musik als solches gehn. Selbst der Wohnort ist egal. Es sei denn, ihr könnt nen flachen Witz draus basteln. Witz ist übrigens das Stichwort.

Pseudo-Lustigkeit ist nämlich nichts, was man lernen kann. Es wird einem mit in die Wiege gegeben. Ihr könnt jedoch trotzdem versuchen euern Verris mit möglichst vielen Metaphern (musste vorher im Duden nachschlagen, wie man das schreibt) vollstopfen. Je mehr, desto besser.

Kriterium für eine optimale Metaphern-Dichte ist: Wenn man eure Sätze vor lautern sinnlosen Metaphern nicht mehr versteht, ist es perfekt. Seid Euch dabei nicht zu schade, auf die persönliche Schiene zu gehen. Ihr seht die Band eh niemals live. Also kann Euch in eurem kleinen Kämmerlein auch niemand etwas anhaben 8) Je tiefer das Niveau, umso besser verstehn dich die Schafe auf der Review-Plattform.

Endlich fertig? Halt Stopp, du hast vergessen die obligatorischen 1/10 Punkten zu geben. Erwähne, wenn möglich unbedingt, dass du am liebsten Minus drölfmillionen Punkte gegeben hättest, damit der Hass auch richtig rüberkommt.

So, ich hoffe ich hab nichts vergessen.
Falls doch, meld ich mich hier nochmal.

Euer Sven Cadario
MannDat
22.03.2012 - 13:35 Uhr
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822984,00.html

22.03.2012

Europäisches Urteil

Leibliche Väter haben nur eingeschränkte Rechte

Biologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen: Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.



Straßburg - Die Entscheidung ist eine Bestätigung der in Deutschland geltenden Regelung: Hat der Partner einer Frau die rechtliche Vaterschaft für ihr Kind übernommen, bleibt der biologische Vater unter Umständen außen vor. Denn hat der neue Partner eine "sozial-familiäre Beziehung" zum Kind aufgebaut, kann der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft des anderen nicht anfechten. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Mit der am Donnerstag verkündeten Entscheidung wies der Straßburger Gerichtshof zwei Klagen von Männern aus Deutschland ab, die als Vater anerkannt werden wollten. Die deutsche Regelung verletze weder das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch verstoße sie gegen das Diskriminierungsverbot, hieß es in der Begründung.

Die Mitgliedstaaten der Menschenrechtskonvention - darunter auch Deutschland - hätten in solchen Fällen einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Gesetzgeber habe sich entschieden, "einem bestehenden Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind".

Im ersten Fall hatte der in Berlin lebende Kläger ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf. Der heute 41-Jährige zog vor Gericht. Ein Gutachter stellte fest, dass er der leibliche Vater ist. Doch die deutschen Richter wiesen die Klage ab: Es bestehe eine "sozial-familiäre Beziehung" zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Äußere Störungen sollten im Interesse des Kindes vermieden werden.

Klagen mit weitreichendem Ziel

Im zweiten Fall hatte ein ebenfalls 41 Jahre alter Mann aus Willich in Nordrhein-Westfalen geklagt. Er war mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Auch hier lehnten die deutschen Gerichte die Klage ab. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe der Kläger auch kein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest.

Der EGMR hatte zuletzt in mehreren Entscheidungen die Position leiblicher Väter gestärkt, wenn es um das Recht auf Umgang ging - also darum, die Kinder zu sehen und eine Beziehung zu ihnen aufzubauen. Im Dezember 2010 hatte das Straßburger Gericht noch einem biologischen Vater das Recht auf Umgang mit seinem Kind eingeräumt, obwohl Kindesmutter und rechtlicher Vater das ablehnten. Die nun entschiedenen Klagen hätten jedoch ein weitreichenderes Ziel gehabt, so der Gerichtshof: "Sie waren auf ihre vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater des jeweiligen Kindes ausgerichtet und somit darauf, die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten."

Die Konventionsstaaten seien zwar verpflichtet, den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Kindeswohls liege, so der EGMR. "Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine Verpflichtung (...), biologischen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten." Die Kindesmutter, das Kind selbst und der Scheinvater sind dagegen zu Vaterschaftsanfechtungsklagen berechtigt.

Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragen.

wit/dpa/dapd/jur


Mir scheint, der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ist eher ein Frauenrechtsgerichtshof. Oder leibliche Väter werden einfach nicht als Menschen angesehen. Anders kann ich mir das nicht vorstellen! Der Mann - ein Wegwerfprodukt!
Lesen bildet!
22.03.2012 - 13:43 Uhr
Vielleicht mal den Kaukasischen Kreidekreis.

Der Mann - ein Wegwerfprodukt!
Eben, die Mütter der Kinder leben jetzt ja in lesbischen Beziehungen...
@Trrruue
22.03.2012 - 14:25 Uhr
Lass mich raten, du bist der "Sänger" von Eskimo Callboy? Freu dich doch, bei 3 Punkten hättet ihr längst nicht so viel Aufmerksamkeit bekommen.
Plattentests hat übrigens sehr hohe Klickzahlen und ist gar nicht so No-Name, ihr werdet richtig berühmt!
Nur zur lnfo
22.03.2012 - 14:26 Uhr
@Trrruue 22.03.2012 - 14:25 Uhr = Trrrue 22.03.2012 - 12:46 Uhr
@Trrruue
22.03.2012 - 14:27 Uhr
Warum sollte das der Fall sein?
Genervter
22.03.2012 - 14:37 Uhr
Verpisst euch, ihr seid hier unerwünscht!
@topic
22.03.2012 - 14:47 Uhr
Von Cabeza im Männerrechtsthread sehr gut folgendermaßen kommentiert:

"Das Urteil ist richtig, da man vergangenes Unrecht (nämlich die willkürliche Vaterschaftszuschreibung durch die Mutter), nicht mit neuem Unrecht wieder gut machen kann, nämlich die Aberkennung einer rechtlichen Vaterschaft zu lasten eines Kindes.
Apeman
22.03.2012 - 14:48 Uhr
Thread bitte löschen.
Potentieller Vater
22.03.2012 - 14:56 Uhr
Mein Samen gehört mir!
Kindesentzug - Vater leidet
03.08.2015 - 04:04 Uhr
http://www.sueddeutsche.de/leben/entzug-des-kindes-ich-wollte-einfach-ein-guter-vater-sein-1.2585590

Ein ungeheuerlicher Vorwurf zerstörte eine Familie.
Just Knackschuh
03.08.2015 - 11:49 Uhr
Mein leiblicher Vater? Hmmm, mal nachdenken, wer das sein könnte....

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