Neues Gesetz für die Contentmafia
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Esc |
11.04.2008 - 18:41 Uhr
http://www.laut.de/vorlaut/news/2008/04/11/18409/index.htmBerlin (vac) - Heute wurde in Berlin mit der Mehrheit der Großen Koalition das hitzig debattierte Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verabschiedet. Damit wird es Rechteinhabern künftig erleichtert, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Sie besitzen ab sofort einen Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten, wie zum Beispiel Internetprovidern. Konkret bedeutet das, dass Rechteinhaber bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen künftig nicht mehr die Staatsanwaltschaften bemühen müssen, um die Identität eines Filesharers herauszufinden. Laut dem Gesetzesentwurf muss künftig ein Richter über die Herausgabe von persönlichen Daten entscheiden. Der Auskunftsanspruch besteht bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes". Demzufolge macht sich jeder schuldig, der versucht, einen "unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil" zu erlangen. Am Mittwoch wurden in einer Sitzung des Rechtsausschusses im Bundestag bereits diverse Änderungen an diesem Punkt durchgeführt. Sowohl quantitative, als auch qualitative Aspekte von Verstößen gegen das Urheberrecht müssen demnach berücksichtigt werden. Ein "gewerbliches Ausmaß" ist also bereits dann gegeben, "wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich" veröffentlicht wird. Geringfügige Urheberrechtsverletzungen wie zum Beispiel die Verwendung eines geschützten Fotos auf einer privaten Homepage oder der Download eines einzigen Songs fallen nicht unter den Auskunftsanspruch. Abmahnwellen, wie sie in der Vergangenheit an der Tagesordnung waren, soll damit entgegengewirkt werden. Immerhin in einer Hinsicht ist das heute verabschiedete Gesetz konsumentenfreundlich: Bei Abmahnungen minder schwerer Delikte darf der Kostenerstattungsanspruch künftig einen Betrag von 100 Euro nicht mehr übersteigen. Die von manchen Kanzleien erhobenen Abmahn- und Anwalts-Gebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro dürften also der Vergangenheit angehören. Die Abmahnerei wird nun also vm Staat legitimiert und Urheber dürfen unbehelligt in euren Verbindungsdaten schnüffeln. Da fällt einem nix zu sein, erst recht nicht, nach dem vorläufigen Urteil vom Verfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung, das dem eigentlich ein Ende setzen sollte. Naja, wen interessiert das schon. Legal, illegal, scheißegal sagt sich Schäuble und dankt. |
F1 |
11.04.2008 - 18:46 Uhr
Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich"D.h. das greift bei alten Alben nicht?? |
Esc |
11.04.2008 - 18:52 Uhr
Heise Tickermeldung |
DDing |
11.04.2008 - 19:00 Uhr
Ich check es nicht.Es haben sich doch gerade in der jüngeren Vergangenheite mehrere Staatsanwaltschaften ENTSCHIEDEN gegen diesen Auskunftsanspruch gestellt und die Erpresser auflaufen lassen?! Und jetzt macht die GroKo einen Strich durch?! Arsch offen! |
DDing |
11.04.2008 - 19:05 Uhr
Okay, merke: erst lesen, dann Fragezeichen machen.Ich HOFFE inständig, dass die entsprechenden Staatsanwaltschaften und Richter in Zukunft ähnlich bedacht wie in Wuppertal und Holstein weiter BMG und Co. den Mittelfinger zeigen. |
gehts noch |
11.04.2008 - 19:11 Uhr
schäuble? justizmammsel brigitte zypries von der spd war maßgeblich mitbeteiligt! |
pampelmuse |
11.04.2008 - 19:12 Uhr
Mittelfinger rein und dann ordentlich die Musikindustrie pumpen lassen... |
Christlich Subversive Union |
11.04.2008 - 19:12 Uhr
Na rate mal wem das zufällig auch in die Händer spielt... |
@DDing |
11.04.2008 - 22:08 Uhr
Die Staatsanwaltschaften haben damit nichts mehr zu tun, hier geht es um rein zivilrechtliche Schritte. Die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften werden gegen Null gehen, dafür werden jetzt die Zivilrichter in Schriftsätzen ersticken, entweder um den Auskunftsanspruch gegen den Provider durchzusetzen (der unter Richtervorbehalt steht) oder gleich verbunden mit einem Antrag auf Unterlassung. Das Problem verlagert sich also in der Justiz und wird dadurch mit Sicherheit nicht durchsichtiger. Während die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind (wenn also die vorgesetzte Behörde entscheidet, wie zu verfahren ist, wie z.B. in Wuppertal) hat sich der einzelne Staatsanwalt daran zu halten. Das gibt es bei Richtern nicht, gemäß der richterlichen Unabhängigkeit kann jeder Richter zunächst alleine entscheiden, es wird also zu einem reinen Lotteriespiel, sowohl für die Musikindustrie als auch den Up-/Downloader. Ob und wann es obergerichtliche Entscheidungen je geben wird, steht vollkommen in den Sternen. |
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