Führerscheinentzug
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Quest |
27.10.2006 - 17:00 Uhr
Hey ihr Lieben habe mal ne Frage!Ich habe jetzt 4 mal in Folge an der selben Stelle im Halteverbot geparkt(unbewusste ist echt nicht kaum zu erkennen) Jedenfalls bin ich noch in der Probezeit und ein Freund hat mir erzählt das ich einen Führerscheinentzug deswegen bekommen könnte da ich noch in der Probezeit bin,habe das noch nie gehört ist da was dran? |
depp |
27.10.2006 - 17:05 Uhr
verdient hättst du's |
Katrin |
27.10.2006 - 17:06 Uhr
Keine Ahnung. Ich habe keinen Führerschein, weiss auch noch nicht ob ich ihn mache. Zuerst schliess ich mal die Schule ab, dann mal weitersehen :). Im Moment hab ich sowieso noch null plan, aber Jenny, meine beste Freundin, die hatte schon mal nen Freund mit Führerschein, da sind wir dann immer rumgedüst und haben geredet und geredet...war schön. Aber Jenny ist mittlerweile ein wenig eingebildet, studiert jetzt. Blöde Zicke, und den netten Freund hat sie auch nicht mehr. |
dittsche |
27.10.2006 - 17:13 Uhr
ich lach mich gerade tot... |
knaTTerton |
27.10.2006 - 17:14 Uhr
ja, das is das problem mit den jennys.meine studiert jetzt psychologie und analysiert mich dauernd. ganz furchtbar ist das. mein einer mitbewohner is jetz auf krücken, total schade, man kann gar nix mehr mit dem machen. ich hab mir grad 2 cds gekauft, "mojave 3 - Spoon and Rafter" und "Midlake - The Trials of Van Occupanther". total schön. heut abend treff ich den floesn auf ein paar bier, da hab ich richtig lust drauf. später wird dann noch lachgas inhaliert, wenns nich ganz so lustig is. das leben ist ja oft nicht lustig. |
desaparecido |
27.10.2006 - 17:14 Uhr
Ich habe jetzt 4 mal in Folge an der selben Stelle im Halteverbot geparkt(unbewusste ist echt nicht kaum zu erkennen) nach dem ersten strafzettel war es immer noch vollkommen überraschend für dich? ;) |
ähm |
27.10.2006 - 17:16 Uhr
@Katrin :im Namen von quest danke ich dir für die beantwortung ihrer/seiner frage@ quest, also 4 mal im halteverbot parken ist schon komisch, bekommst du da nicht nach jedem Vergehen nen Strafzettel? Da merkst du doch dann das du falsch geparkt hast?!?! Da wäre schon zwei mal mehr als eigenartig...aber naja. Kenn mich nicht so genau mit den derzeit gültigen Probezeitkonditionen aus, aber fakt ist, die strafzettel schreibt die politesse, und die weiß von deiner Probezeit nix. Wäre auch noch interessant, ob die Karre auf dich angemeldet ist, wenn nicht dann isses sowieso Schnitte. Wenn doch, glaub ich nicht das man wegen falschparken den FS abgeben muß. Trotzdem dämlich, sorry ;-) |
quest |
27.10.2006 - 17:27 Uhr
@ähmstraffzelte war nur einmal dran ,seit dem hatte ich nicht mehr da geparkt,das auto läuft nicht über mich,aber ich habe mit meiner konto nr bezahlt!! |
MaynardJK |
27.10.2006 - 17:53 Uhr
Ein Zettel = einmal zahlen und feddich! |
Quest |
27.10.2006 - 17:59 Uhr
biite etwas klarer danke |
dandi |
27.10.2006 - 18:00 Uhr
so strafzettel machen doch die gemeinden und ich denk nicht das die das nach flensburg schicken und vor allem wenn das auto nicht auf dih läuft bist ,denkt ich mal,schön raus... |
MaynardJK |
27.10.2006 - 18:04 Uhr
@questFür noch genauere Hinweise wende dich an den Anwalt deines Vertrauens. Gegen Bares. |
MaynardJK |
27.10.2006 - 18:40 Uhr
@dandiDu bekommst als Halter den Schrieb über die Ordnungswidrigkeitsverletzung. Wenn das Auto auf deine Mutter zugelassen ist, dann kann es mal sein, dass die nicht bereit ist, deine Punkte aufgebügelt zu bekommen oder deine Geldbußen zu bezahlen. Und ab 40 Euro Bußgeld werden Ordnungswidrigkeiten eingetragen im Verkehrszentralregister. |
dandi |
27.10.2006 - 18:43 Uhr
hmm ok mit meiner vespa hat ich da noch nicht so viele problem :D |
dandi |
27.10.2006 - 18:46 Uhr
e probleme |
Julian |
27.10.2006 - 18:46 Uhr
Für Falschparken wird man verwarnt und zahlt Verwarnungsgeld soweit ich weiß. Verwarnungen führen nicht zur Eintragung, geben keine Punkte, und können Dir bzw. Deinem Lappen nicht gefährlich werden, nur Deinem Geldbeutel.Trotzdem ist Katrins Post der coolste den ich je gesehen hab. |
MaynardJK |
27.10.2006 - 19:31 Uhr
also:1. Verwarnung bei OWi(§§ 26a, 24 StVG, §56 OWiG = 5-35Euro) 2. Geldbuße bei OWi (§§ 26a, 24 StVG) 3. Fahrverbot (§ 25 StVG) 4. Bei Straftaten kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperre aussprechen (§§ 69, 69a StGB) (...) Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis: Bei einem Fahrverbot darft du während des Verbots nicht autofahren, bekommst aber nach Ablauf den Lappen wieder. Bei Entzug und Sperre darfst du nochmal zur Prüfung antreten. Die Sperre sagt dabei, wie lange du warten musst, bis du die wieder machen darfst. |
justwondering |
27.10.2006 - 19:49 Uhr
@MaynardJK: wenn du so weitermachst, kriegst du hier noch ein eigenes Forum ("Frag RA Dr. Maynard"), in dem du unentgeltlich Rechtsfragen aller Art (von Totenschädeln bis zu Strafzetteln) beantworten darfst. Aufpassen, Herr Anwalt! ;-) |
MaynardJK |
27.10.2006 - 20:21 Uhr
@justwonderingja ich halt mich besser zurück, auch wegen dem Rechtsberatungsgesetz. Aber für Geld will ja keiner von mir wissen, ob das Posieren mit Schädel strafbar ist. |
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