Sind Juristen anwesend?
User | Beitrag |
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kuchengeschmack |
16.06.2016 - 13:52 Uhr
ich bin jurist, ich kenn mich schließlich aus. |
ma+ |
16.06.2016 - 14:07 Uhr
Was ist mit Duldung (Geduldete im laufenden Verfahren) oder subsidiärem Schutz (kein 16a GG, aber bspw. Bürgerkrieg)? Das medial angereicherte Wort "Flüchtling" trifft nicht zu, klingt aber besser als Schutzsuchender oder Migrant. |
Illegale Einwanderer abschieben |
16.06.2016 - 14:34 Uhr
Bürgerkriege legitimieren keinen Flüchtlings-Status. Ist nun mal so. |
ma+ |
16.06.2016 - 14:38 Uhr
Subsidiärer Schutz heißt ja auch nicht, dass man Flüchtling ist oder als solcher anerkannt wird. |
Pfeil des Lichts |
16.06.2016 - 14:49 Uhr
Die Ironie liegt doch darin, daß die größten BRD-Feiglinge am lautesten schreien: "Warum habt ihr damals alle mitgemacht"?Also die, die heute die völkermordenden Anweisungen der Regierenden ausführen schreien rum wenn sie auf einen alten Herren treffen der zugibt, die Adolfzeit bis 1939 war für mich die schönste Zeit meines Lebens. Einfach köstlich. Denn auch eine Diktatur kann ja das Volkswohl in seinen Mittelpunkt stellen. Wie auch eine "Demokratie" das (ich gebe zu, es mutet komisch an) Ziel haben kann, daß eigene Volk abzuwickeln. |
Der Umvolker |
16.06.2016 - 14:54 Uhr
Und ist es Wahnsinn, so hat es doch Methode. |
Der einzige Volker |
16.06.2016 - 16:19 Uhr
...völkermordenden Anweisungen der RegierendenEventuell liest Du dir mal die Definition von Völkermord durch, ehe du den Schwachsinn von irgendwelchen gescheiterten Rechtsesoterikern wiederkaust. |
Bundesregierung versagt |
27.06.2016 - 20:43 Uhr
Verfassungsrechtler kritisiert Bundesregierung: "Historisch bedeutsames Politikversagen"http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/hans-juergen-papiers-vortrag-ueber-fluechtlingspolitik-14309739.html |
Revolution of the european people |
27.06.2016 - 21:18 Uhr
First shoot the lawyers! |
julius7 |
27.06.2016 - 21:49 Uhr
Sachen von Papier und di Fabio (Verfassungsrechtlicher und Bundesverfassungsrichter a.D.) werden hier doch eh gelöscht? |
Remonstrationspflicht |
30.06.2016 - 00:12 Uhr
Eine Kriminalkomissarin legt die Fakten auf den Tisch nachdem sie ihrer Remonstrationspflicht nachgekommen ist.https://www.youtube.com/watch?v=KOyFgY9tFMM |
@Remonstrationspflicht |
30.06.2016 - 00:14 Uhr
Uralt. *gähn* |
Remonstrationspflicht |
30.06.2016 - 02:35 Uhr
Uralt, aber immer noch aktuell! |
der kleinste gemeinsame verwaltungsakt |
06.07.2016 - 23:34 Uhr
'Die Unterschrift' und die geheimen Tricks der Behörden und der GEZ |
Dr.Juhura |
06.07.2016 - 23:37 Uhr
Hier.Worum geht's ? |
Darum gehts |
06.07.2016 - 23:47 Uhr
Es geht nur ums Geld und um Angst und Unterdrückung.und noch was: glaubt Garps Lügen nicht und schon gar nicht die seiner Zunft. Der Kaiser ist nackt. |
Thr3ad |
06.07.2016 - 23:53 Uhr
HAHAHA :D |
Grundgesetz, Artikel 3 |
07.07.2016 - 00:04 Uhr
Alle Menschen sind VOR dem Gesetz gleich (BEVOR das Recht kommt). -> steht im Widerspruch zu Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar). |
Dr.Juhura |
07.07.2016 - 13:47 Uhr
Klage ist raus. |
bald isch over |
13.07.2016 - 12:18 Uhr
und noch was: glaubt Garps Lügen nicht und schon gar nicht die seiner Zunft. das sind halt unglaubliche wichtigtuer, die (noch) von der brd gmbh leben. |
Personal der BRD GmbH |
13.07.2016 - 13:33 Uhr
Der Personalausweis ist ein Sklaven-Dokument. |
Personal der BRD GmbH |
13.07.2016 - 14:02 Uhr
Holt euch die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG Stand 1913 und werft diesen Waschlappen-Peronalausweis endlich weg (im Melderegister kann der ausgetragen, also auch offiziell "gelöscht", werden).http://gelberschein.i*nfo/ Mit einer Staatsangehörigkeit werden Sie zum Souverän. Durch das nach wie vor gültige Besatzungsstatut ist diese Souveränität zwar immer noch eingeschränkt, aber Sie haben damit den Schritt heraus aus der Staatenlosigkeit getan. Damit erreichen Sie rechtlich einen höheren Status, aber diese Rechte kommen nicht alleine zu Ihnen. Sie dürfen Sie sich aktiv holen! Die erste Konsequenz auf diesem Weg heißt: umfassende Verantwortung für sich zu übernehmen. Die beste Absicherung für diesen Weg ist: verbinden Sie sich mit Gleichgesinnten. Die gute Nachricht an dieser Stelle: Wir werden täglich mehr. |
Staatsanwältin der Herzen |
13.07.2016 - 14:36 Uhr
*eitel die Robe spazierentrag* |
konfuzius sagt |
13.07.2016 - 18:28 Uhr
ein personalausweis ist nicht mehr wert als eine videotheken-karte. |
Petra Hinz |
20.07.2016 - 17:11 Uhr
Hier. |
Staatsanwältin der Herzen |
20.07.2016 - 18:47 Uhr
*streng die Lippen spitz und das Kinn heb* |
mr. cookie |
27.07.2016 - 18:35 Uhr
bei amtsschreiben gibt es ja nie eine unterschrift und dann steht da meistens drunter "dieses schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne unterschrift rechtsgültig" oder so. jetzt die frage: ist das eine lüge? (bitte komt mir jetzt nicht mit "google doch selbst") welche rechtsgrundlage besteht für so eine aussage? jeder bürger muss doch schriftstücke mit seiner persönlichen unterschrift versehen, ansonsten käme ja nie irgendeine rechtsgültigkeit zustande und wir hätten die totale anarchie.irgendjemand vom amt, egal ob die sachbearbeiter oder deren chefs, müssen doch mal persönliche verantwortung (und dementsprechend auch haftung) für ihre behördliche tätigkeit übernehmen. ich verstehe das nicht. |
silentalf |
27.07.2016 - 19:17 Uhr
@ mr. cookie:Der Zusatz "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig" ist schlichtweg falsch und erfüllt den Tatbestand der Rechtstäuschung. Generell sind Schreiben ohne Unterschrift lediglich als Entwurf zu werten und entfalten keinerlei Rechtskraft (§49 BeurkG). Dokumente sind ebenfalls nicht rechtswirksam, wenn sie nur durch Namenskürzel, Handzeichen oder unvollständige Namensnennung gekennzeichnet sind. Wenn dir hier auf PT jemand etwas anderes erzählen will, dann ist derjenige ein Lügenbold. |
Esi |
27.07.2016 - 20:41 Uhr
Immer gut merken: ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt der Satz in dem Schreiben, um den es geht, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.). |
WK |
27.07.2016 - 21:41 Uhr
Diese Schweine vom Amt wollen sich durch Weglassen der Unterschrift aus der Verantwortung ziehen. :) |
Rechtsberater |
27.07.2016 - 21:48 Uhr
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 06. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87;BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003,1544). |
a1923 |
28.07.2016 - 00:11 Uhr
§ 37 Abs. 5 VwVfG und die 2015er BGH-Rundfunkbeitrags-Entscheidung (ehem. LG Tübingen) einmal durchlesen.Dem elektr. Massenverkehr gerecht werden. Ganz einfach |
sackgesichter in den ämtern |
28.07.2016 - 00:59 Uhr
Dem elektr. Massenverkehr gerecht werden. Ganz einfachlol geiles argument, ein paar 100 unterschriften sind in knapp 15 minuten erledigt und bei dem was ausgedruckt und postalisch verschickt wird, da kann man schon eine originale unterschrift zumuten...anderenfalls: wo bleibt denn dann die private haftung der amtsleute? da übernimmt ja am ende keine sau persönliche verantwortung für den jeweiligen fall/verwaltungsakt. vielleicht würde die masse mal gewissenhafter und weitaus verlässlicher und weniger willkürlich arbeiten, wenn sie ihre persönliche unterschrift unter das jeweilige schriftstück setzen würden. :D |
sackgesichter in den ämtern |
28.07.2016 - 01:09 Uhr
und wer sich wie du auf § 37 Abs. 5 VwVG beziehen will (wonach "bei maschinell erstellten behördenschreiben (verwaltungsakte) eine unterschrift verwaltungsrechtlich entbehrlich ist"), sollte wissen, dass diese vorschrift zivilrechtlich jedoch durch die formerfordernisse des § 126 BGB überlagert wird.erst wenn die dem betroffenen zugestellte ausfertigung eines schreibens, erlasses, bescheides, etc. den vollen namen des unterzeichners trägt, liegt damit ein ordnungsgemäßer schriftlicher verwaltungsakt vor. |
Rechtstäuschung |
28.07.2016 - 01:43 Uhr
@a1923: Seit der Erfindung der Schreibmaschine wurden Schriftstücke mit automatischen Einrichtungen erstellt. Welch eine Frechheit und was für eine Anmaßung, für sich selbst in Anspruch zu nehmen, dass man nicht unterschreiben muss und von anderen zu verlangen, dass sie unbedingt unterschreiben müssen, weil es sonst nicht bearbeitet werden kann. Der gemeinsame Senat der Gerichtshöfe hat erst vor kurzem erneut entschieden, dass sämtliche mit Briefpost versendete Schreiben zu unterzeichnen sind. Und ausgerechnet die Gerichte und die Behörden ignorieren dieses oberste Gremium. Es dürfen bekanntlich nur die Schriftstücke ohne rechtskräftiger Unterschrift versandt werden, die auf elektronischem Weg, also per E-Mail, versandt werden. Und auch diese per E-Mail versandten Schriftstücke müssen dann eine elektronische Signatur mit einem Signaturschlüssel haben, der zweifelsfrei den Absender der E-Mail identifiziert. Alles, was auf dem Postweg versandt wird, muss zwingend eine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden enthalten. Wer also will, dass der andere eine Unterschrift leistet, muss für diese Willensbekundung eine rechtskräftige Unterschrift leisten. Und sich dann noch mit dem Vermerk "Im Auftrag" hinter jemandem Unbekannten zu verstecken, offenbart die Angst der jeweiligen Angestellten. Man kann sich bei soviel Absurdität nur noch übergeben. Anmerkung und Quellenangabe: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2013 – VII ZB 43/12 – BGH: Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen Abkürzungen sind nicht erlaubt – Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.) |
wie? was |
28.07.2016 - 06:24 Uhr
Gibts das kein Video der Experten-Schwestern dazu? |
hmmmm |
28.07.2016 - 11:32 Uhr
muss es? |
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